Die Treibhaus Werbeagentur, ein Unternehmensbereich der Sachsen-Anhalt-Tours GmbH, Daniel-Vorländer-Straße 4, 06120 Halle (Saale), führt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Diese Bestimmungen gelten auch für alle künftigen Leistungen, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich verändert vereinbart werden. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die Treibhaus Werbeagentur, selbst im Falle der Leistung und/oder Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
Diese AGB sind für alle Rechtsgeschäfte mit der Treibhaus Werbeagentur maßgebend. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen an, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Alle Angebote sind stets frei bleibend und haben unverbindlichen Charakter. Aufträge werden nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB von der Treibhaus Werbeagentur angenommen.
Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.
Gemäß § 33 BDSG weist die Treibhaus Werbeagentur darauf hin, dass im Rahmen der Vertragserfüllung persönliche Daten des Auftraggebers gespeichert und an Erfüllungsgehilfen, Partner oder Dienstleister der Treibhaus Werbeagentur weitergeleitet werden, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Eine Weitergabe von Daten über den Vertragszweck hinaus findet nicht statt.
Frist- und Terminabsprachen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Alle Lieferzusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt nachweisbarer, korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Auftraggeber.
Verzögerungen der Leistungserbringung aufgrund von mangelnder Bereitstellung des Kundenmaterials, höherer Gewalt und/oder Ereignissen, welche der Treibhaus Werbeagentur die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Stromausfall, Katastrophen, behördliche Anordnungen etc.) berechtigt die Treibhaus Werbeagentur die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder im Fall einer nicht zu vertretenen Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, ausgeschlossen.
Für einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag an die Treibhaus Werbeagentur wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h., für die erbrachten Dienstleistungen der Treibhaus Werbeagentur ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung erstellt die Treibhaus Werbeagentur einen entsprechenden Musterentwurf.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfes, einmalig Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann ein kostenloses Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwandes, wenn nicht anders vereinbart, auf Stundensatzbasis (z.Zt. EUR 45,00 netto).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien gehen voll zulasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt die Treibhaus Werbeagentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Treibhaus Werbeagentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer hieraus resultierenden etwaigen Rechtsverfolgung. Dies insbesondere, wenn der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder so in ein System integriert, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten Dritter resultieren.
Jeder an die Treibhaus Werbeagentur erteilter Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, welcher nur die Einräumung von Nutzungsrechten umfasst.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann weiter, wenn die erforderlichen Voraussetzungen zum Schutz im Einzelfall nicht gegeben sind. Damit stehen der Treibhaus Werbeagentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von der Treibhaus Werbeagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch nur teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt die Treibhaus Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
Die Treibhaus Werbeagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Treibhaus Werbeagentur.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
Die Treibhaus Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungslisten oder in Veröffentlichungen über das Produkt, im Impressum der Website, in Presseberichten o.ä. als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Treibhaus Werbeagentur zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Miturheberrechte werden dadurch nicht begründet.
Die Treibhaus Werbeagentur erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder Verwendung finden, sodass der Auftraggeber, auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer von der Treibhaus Werbeagentur erstellten Grafik, ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen und Verlagen entnommen. Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der Treibhaus Werbeagentur eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber der Treibhaus Werbeagentur erhoben werden. Außerdem behält sich die Treibhaus Werbeagentur das Recht, der mehrfachen Verwendung ausdrücklich vor, soweit dies den Lizenzbedingungen entspricht. Bei der Verwendung exklusiven Materials ist die dafür notwendige Lizenzgebühr vom Auftraggeber extra zu vergüten. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Vertrages mit der Treibhaus Werbeagentur. Wurde keine Vereinbarung getroffen erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (in der jeweils gültigen Fassung).
Für die Vertragserfüllung notwendige Nebenkosten, insbesondere Auslagen für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Treibhaus Werbeagentur verpflichtet sich, den Auftraggeber vorab zu informieren.
Kosten für Reisen (inkl. Spesen) sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber vorab abgesprochen worden sind.
Die Vergütung ist nach Abnahme durch den Auftraggeber in voller Höhe fällig. Die der Abnahme folgende Rechnung von der Treibhaus Werbeagentur ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, da im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit besteht. Sofern eine Abnahme nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung an den Auftraggeber, durch diesen nicht erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Die Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, sodass der Vergütungsanspruch für bereits begonnene und geleistete Arbeiten sowie ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Treibhaus Werbeagentur weiterhin besteht.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Treibhaus Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 5 % (für Verbraucher) bzw. 8 % (für gewerbliche Kunden) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt ebenso davon unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
Soweit vertraglich nicht ausdrücklich festgelegt, werden an allen Leistungen ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte übertragen.
Die Treibhaus Werbeagentur verpflichtet sich, den Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Die Treibhaus Werbeagentur verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung, soweit diese nicht durch mangelhafte Angaben des Auftraggebers verschuldet wurde.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Er hat jedoch den Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder im Fall des alleinigen Verschuldens von der Treibhaus Werbeagentur auf Rücktritt vom Vertrag. Bei einem Rücktritt vom Vertrag verliert der Auftraggeber automatisch alle Nutzungsrechte an den bisher erbrachten Leistungen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Treibhaus Werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
Ein Abnahmeverweigerungsrecht des Auftraggebers aufgrund eines Mangels ist nicht gegeben.
Die Treibhaus Werbeagentur haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser AGB.
Soweit in dem nachstehenden § 12.3 und 12.4. nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung der Treibhaus Werbeagentur auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Treibhaus Werbeagentur haftet vorbehaltlich des nachstehenden § 12.3. und 12.4. insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Die Treibhaus Werbeagentur haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstiger mittelbarer und Folgeschäden. Wird der Treibhaus Werbeagentur die Ausführung der Bestellung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, ist sie von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatzleistungen befreit.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung der Treibhaus Werbeagentur sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Treibhaus Werbeagentur zur Leistung von Schadensersatz. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Die Haftungsbeschränkungen gem. § 12.1. bis 12.3 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die die Treibhaus Werbeagentur oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
Die Treibhaus Werbeagentur haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet die Treibhaus Werbeagentur nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Die Treibhaus Werbeagentur übernimmt ebenfalls keine Gewähr für den Inhalt insbesondere für den Wahrheitsgehalt der Informationen des Auftraggebers.
Sofern die Beantragung einer Domain zum Vertragsgegenstand gehört, übernimmt die Treibhaus Werbeagentur keine Gewähr dafür, dass diese noch frei ist oder Rechte Dritter verletzt. Ist die vom Auftraggeber gewünschte Domain bereits anderweitig belegt, so hat die Treibhaus Werbeagentur den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail davon zu unterrichten.
Die Treibhaus Werbeagentur übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Auftraggeber und Dritten, die durch die vertragsgegenständliche Präsenz miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber gegenüber dritten Nutzern verwenden möchte, in die vertragsgegenständliche Präsenz einbezogen, so übernimmt die Treibhaus Werbeagentur weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch haftet sie dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dessen Kunden einbezogen werden. Die Treibhaus Werbeagentur übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Auftraggebers für etwaige Bestellungen, z.B. in eigens zu diesem Zweck entwickelte Eingabemasken eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Auftraggeber übermittelt werden. Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung einer Onlinepräsenz zum Gegenstand der vertragsgegenständlichen Präsenz gehört. Bestellungen Dritter, die beim Auftraggeber über die vertragsgegenständliche Präsenz eingehen, bearbeitet der Auftraggeber ausschließlich auf eigenes Risiko.
Der Auftraggeber übernimmt das alleinige Risiko dafür, dass die den Diensteanbietern gesetzlich auferlegten Informationspflichten eingehalten werden.
Die Treibhaus Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts digitaler Art an den Auftraggeber herauszugeben oder zu verkaufen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Die Weitergabe oder Änderung der von der Treibhaus Werbeagentur zur Verfügung gestellten Computerdaten, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Treibhaus Werbeagentur möglich.
Die Gefahr und Kosten des Transports der bereitgestellten Daten, Dateien und/oder Datenträger trägt der Auftraggeber.
Eine Haftung der Treibhaus Werbeagentur für Mängel an den Daten, Dateien und/oder Datenträgern ist ausgeschlossen, es sei denn, der Treibhaus Werbeagentur ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen. Darüber hinaus haftet die Treibhaus Werbeagentur nicht für Fehler an Daten, Dateien und/oder Datenträgern, die beim Datenimport auf dem System des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für ihn erbrachten Leistungen in Werbemitteln von der Treibhaus Werbeagentur dargestellt sowie auf der dazugehörigen Homepage als Nachweis der bisherigen Arbeiten verwendet werden, es sei denn, es ist schriftlich ausgeschlossen worden.
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Treibhaus Werbeagentur (Daniel-Vorländer-Straße 4, 06120 Halle (Saale)).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für die Parteien Halle (Saale) ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bzw. nicht Verbraucher ist. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Halle (Saale) ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Treibhaus Werbeagentur an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Treibhaus Werbeagentur anerkannt worden sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Treibhaus Werbeagentur
Ein Unternehmensbereich der Sachsen-Anhalt-Tours GmbH
Daniel-Vorländer-Straße 4
06120 Halle (Saale)
Amtsgericht Stendal HRB 207018
[Stand: Mai 2019, Halle]